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Überlänge, -breite und Kennzeichnung …


Wie weit darf eine Ladung bei einem Fahrzeug vorstehen? Was muss man beachten?

Diese Frage ist gerade im Bereich Pritschenwagen eine oft gestellte. Grundsätzlich könnte man meinen, dass es gar nicht so schwierig ist. Aber es gibt hier leider viele Irrmeinungen und Fehlgedanken und oft werden Dinge miteinander vermischt.

Grundsätzliche kann man nach folgenden Faustregeln vorgehen:
(ACHTUNG gilt nur für ÖSTERREICH)


Überlänge:
1.    Wenn die Ladung über das hintere oder vordere Ende des Fahrzeuges mehr als 1 METER vorsteht, muss dies grundsätzlich mit einer 25x40cm großen Tafel (roter Rand-weißes Feld – bei schlechter Sicht und Dämmerung mit Licht und Rückstrahler) gekennzeichnet werden.
2.    Wenn die Ladung mehr als 25% (=1/4) der Fahrzeuglänge hinten hinausragt, oder wenn das Fahrzeug (bzw. letzter Anhänger/Sattelauflieger) samt Ladung über 14m misst, dann fällt man unter die Kategorie LANGGUTFUHRE.
3.    Wenn das Fahrzeug (bzw. letzter Anhänger/Sattelauflieger) samt Ladung über 16m misst, dann ist eine SONDERGENEHMIGUNG für diesen Transport einzuholen.
4.    Alle Bedingungen sind natürlich nur unter dem Aspekt möglich, dass auch die Achslasten eingehalten werden.

Überbreite:
1.    Die maximale Breite eines Fahrzeuges samt Ladung ist 2,55m. Alles was darüber ist, muss genehmigt werden.
2.    Bis 2,55m darf die Ladung seitlich jeweils max. 20cm über den Fahrzeugrand hinausragen und muss zudem noch deutlich gekennzeichnet werden.

Bei allen Überständen gilt jedoch:

Scharfe und für Personen gefährliche Spitzen, Ecken und Kanten müssen so abgedeckt werden, dass eine Verletzung von Personen verhindert wird. (bis zu einer Höhe von 190cm)

Beachten Sie bitte, dass es für spezielle Ladungen noch speziellere Vorschriften geben kann. Informieren Sie sich zeitgerecht vor einem Transport.

Gerne steht Ihnen das Team der ÖAMTC-Fahrtechnik für Fragen zu diesem Thema in den jeweiligen Fahrtechnikzentren zur Verfügung.