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Notwendigkeit eines digitalen Tachographen


Bereits seit 01. Mai 2006 gilt für neu zugelassene Fahrzeuge mit höchstzulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 t und Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen die EU-Verordnung zur Ausrüstung mit einem digitalen Kontrollgerät. Diese digitalen Kontrollgeräte ersetzten die Fahrtenschreiber mit Schaublatt und ermöglichen damit eine genauere Überprüfung der Einhaltung von Lenk-und Ruhezeiten. Für die Bedienung und den Betrieb des digitalen Tachographen benötigt der Lenker eine Fahrer- und der Unternehmer eine Unternehmerkarte. Bis 2015 soll der Großteil der Fahrzeuge mit digitalen Tachographen ausgestattet sein. Der ÖAMTC mit seinem österreichweiten Stützpunktnetz nimmt alle Anträge für Fahrer- und Unternehmerkarten entgegen.

Achtung!!
Besonders wichtig ist diese Verordnung für jene Fahrzeuglenker, welche aus gewerblichen Gründen einen Kleintransporter mit Anhänger verwenden und das Gesamtgewicht des Transporters samt Anhänger 3,5 t übersteigt.