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Lastverteilung u. Überladung


Immer öfter hört man über Fahrer von Kleintransportern, die von der Polizei aufgrund von Überladung abgestellt und angezeigt wurden. Gerade dieses Thema sollte hier genauer unter die Lupe genommen werden.

Beachten Sie, um Strafen zu vermeiden, folgende Tipps:

1. Lesen Sie im Zulassungsschein nach, welches GESAMTGEWICHT Ihr Fahrzeug haben darf (muss nicht unbedingt 3500 kg sein).

2. Lesen Sie auch nach welche NUTZLAST Ihr Fahrzeug hat.

a. Beachten Sie aber, dass die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Nutzlast meist OHNE Einrichtungen und anderer Ausstattungsgegenstände festgestellt wird.

b. Sollten Sie eine fixe Grundausstattung Ihres Fahrzeuges haben, wäre es ratsam, diese einmal sicherheitshalber so zu verwiegen. Rechnen Sie dann auch alle Personen dazu und dann erst können Sie die noch freie Nutzlast feststellen.

3. Beachten Sie, dass die Ladung im Fahrzeug so verteilt wird, dass weder die Vorder- noch die Hinterachse überladen ist. Andernfalls kann es zu sehr kritischen Situationen kommen, und das Fahrwerk kann auch dauerhafte Schäden davon tragen.

a. TIPP: Platzieren Sie schwere Ladung so, dass der Schwerpunkt der Ladung zwischen den Hinterrädern und einen halben Meter bis max. 1 Meter vor der hinteren Achse liegt (Das versteht sich aber nur als ungefähre Angabe).

b. Beachten Sie, dass diese Ladung dann besonders gegen Verrutschen (speziell in Fahrtrichtung mittels Kopflasching, Spannstangen oder ähnlichen) gesichert werden muss.

4. Überladen Sie Ihr Fahrzeug nicht. Strafen können bei kleinsten Überschreitungen ausgesprochen werden.

a. Ab 2 % Überladung (Gesamtgewicht) muss das Fahrzeug von der Exekutive abgestellt werden.

b. Ab 6% Überladung einer Achse ebenso.

Mehr dazu finden Sie hier (KFG § 102): http://www.sicher-transportieren.at/gesetze-normen-kraftfahrgesetz#_Toc215132303