Immer öfter hört man über
Fahrer von Kleintransportern, die von der Polizei aufgrund von
Überladung abgestellt und angezeigt wurden. Gerade dieses Thema sollte
hier genauer unter die Lupe genommen werden.
Beachten Sie, um Strafen zu vermeiden, folgende Tipps:
1. Lesen Sie im Zulassungsschein nach, welches GESAMTGEWICHT Ihr Fahrzeug haben darf (muss nicht unbedingt 3500 kg sein).
2. Lesen Sie auch nach welche NUTZLAST Ihr Fahrzeug hat.
a. Beachten Sie aber, dass die in den
Fahrzeugpapieren eingetragene Nutzlast meist OHNE Einrichtungen und
anderer Ausstattungsgegenstände festgestellt wird.
b. Sollten Sie eine fixe Grundausstattung Ihres
Fahrzeuges haben, wäre es ratsam, diese einmal sicherheitshalber so zu
verwiegen. Rechnen Sie dann auch alle Personen dazu und dann erst können
Sie die noch freie Nutzlast feststellen.
3.
Beachten Sie, dass die Ladung im Fahrzeug so verteilt wird, dass weder
die Vorder- noch die Hinterachse überladen ist. Andernfalls kann es zu
sehr kritischen Situationen kommen, und das Fahrwerk kann auch
dauerhafte Schäden davon tragen.
a.
TIPP: Platzieren Sie schwere Ladung so, dass der Schwerpunkt der Ladung
zwischen den Hinterrädern und einen halben Meter bis max. 1 Meter vor
der hinteren Achse liegt (Das versteht sich aber nur als ungefähre
Angabe).
b.
Beachten Sie, dass diese Ladung dann besonders gegen Verrutschen
(speziell in Fahrtrichtung mittels Kopflasching, Spannstangen oder
ähnlichen) gesichert werden muss.
4. Überladen Sie Ihr Fahrzeug nicht. Strafen können bei kleinsten Überschreitungen ausgesprochen werden.
a. Ab 2 % Überladung (Gesamtgewicht) muss das Fahrzeug von der Exekutive abgestellt werden.
b. Ab 6% Überladung einer Achse ebenso.
Mehr dazu finden Sie hier (KFG § 102): http://www.sicher-transportieren.at/gesetze-normen-kraftfahrgesetz#_Toc215132303