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Ladungssicherung im Kastenwagen


Immer wieder hört man: „Die Ladung in einem geschlossenen Kastenwagen muss man nicht sichern“. Hier gilt es einige Irrtümer aufzudecken.

Im österreichischen Gesetz (KFG §101) steht, dass sich die Ladung geringfügig bewegen darf, bzw. auch mehr, wenn der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird bzw. die Ladung den Laderaum nicht verlassen kann.

Allerdings muss hier die Sache genauer betrachtet werden.

Wenn man z.B. einen Fußball in den geschlossenen Laderaum eines Kastenwagens legt, dann kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Wenn Sie aber das gleiche mit einer Bowlingkugel vorhaben, dann können Sie davon ausgehen, dass es bereits nicht mehr sicher ist, ob hier bei einem Anprall der Bowlingkugel an eine Tür diese nicht aufspringt.. Es ist somit abhängig vom Gewicht und der Größe der Ladung, ob diese zusätzlich noch gesichert werden muss – Hier ist der Hausverstand sehr wichtig. bzw. LIEBER ZUVIEL SICHERN als nur ein einziges Mal zu wenig.

Allerdings unabhängig dieser gesetzlichen Vorschrift verhält es sich, wenn die Ladung durch eine Bewegung beschädigt wird. Die Versicherung wird eine Schadensregulierung auf jeden Fall ablehnen, wenn es durch eine nicht ordnungsgemäße  Ladungssicherung zu einem Schaden an der Ware kommt.

Deshalb empfehlen wir Ihnen sich entsprechend zu informieren. Helfen können Ihnen die Informationen auf www.sicher-transportieren.at. Oder Sie besuchen ein Kleintransporter- oder Ladungssicherungstraining beim ÖAMTC: http://www.oeamtc.at/fahrtechnik