Treibstoffe, Farben, Lacke, Lösungsmittel und viele andere Gefahrgutstoffe sind für die tägliche Arbeit von Handwerkern, Bauunternehmen aber auch im Straßendienst
unerlässlich.
Doch gerade diese Mittel, welche als Gefahrgut deklariert werden, auf leichten Nutzfahrzeugen sicher und gesetzeskonform zu transportieren, stellt oft
eine besondere Herausforderung dar.
Für bestimmte Transporte von Gefahrgütern gibt es Erleichterungen, sogenannte Freistellungsregelungen von den umfangreichen Beförderungsvorschriften für
gefährliche Güter. Diese Erleichterungen (z.B. „Handwerkerregelung“) sind insbesondere für Unternehmen des Bau- und Baunebengewerbes,
also Handwerksbetriebe im weiteren Sinne, relevant.
Mehr zum Thema Handwerkerregelung finden Sie hier:
http://www.logicline.eu/handwerker-regelung-fuer-gefahrguttransport
Im Rahmen der Handwerkerregelung ist außerdem die Kleinmengenregelung („1.000-Punkte-Regel“) einzuhalten.
Mehr zur 1.000-Punkte-Regel hier:
http://www.logicline.eu/kleinmengenregelung-fuer-gefahrguttransport
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