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Gefahrgut sicher transportieren


Treibstoffe, Farben, Lacke, Lösungsmittel und viele andere Gefahrgutstoffe sind für die tägliche Arbeit von Handwerkern, Bauunternehmen aber auch im Straßendienst unerlässlich.

Doch gerade diese Mittel, welche als Gefahrgut deklariert werden, auf leichten Nutzfahrzeugen sicher und gesetzeskonform zu transportieren, stellt oft eine besondere Herausforderung dar.

Für bestimmte Transporte von Gefahrgütern gibt es Erleichterungen, sogenannte Freistellungsregelungen von den umfangreichen Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter. Diese Erleichterungen (z.B. „Handwerkerregelung“) sind insbesondere für Unternehmen des Bau- und Baunebengewerbes, also Handwerksbetriebe im weiteren Sinne, relevant.

Mehr zum Thema Handwerkerregelung finden Sie hier:
http://www.logicline.eu/handwerker-regelung-fuer-gefahrguttransport

Im Rahmen der Handwerkerregelung ist außerdem die Kleinmengenregelung („1.000-Punkte-Regel“) einzuhalten.

Mehr zur 1.000-Punkte-Regel hier:
http://www.logicline.eu/kleinmengenregelung-fuer-gefahrguttransport