Mit Unterstützung von
In Kooperation mit
Sie befinden sich hier: Home > Flotte und Wirtschaft: Richtiges Sichern im Kopf verankern

Flotte und Wirtschaft: Richtiges Sichern im Kopf verankern


Ladungssicherheit gilt als lästige Pflicht, die aus Zeitmangel und Faulheit gern vernachlässigt wird. Ein gefährliches Spiel, das häufig schief geht. Anfang April reagierte deshalb auch die EU mit einem neuen Verkehrssicherheitspaket.
Von Pascal Sperger

Eine wichtige Information gleich vorneweg: Seit Anfang April 2014 gilt ein neues EU-Verkehrspaket, das die Sicherheit auf Europas Straßen weiter steigern soll. Dabei spielt das Thema Ladungssicherheit eine zentrale Rolle. Um Ihnen die Lektüre des zugehörigen 200 Seiten starken Amtsblatts der Europäischen Union zu ersparen, hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Die Ladungssicherheits-Richtlinie gilt für sämtliche Nutzfahrzeuge, die schneller als 25 km/h fahren können und regelt die Kontrolle durch die Exekutive der Mitgliedsstaaten. So dürfen Transporter, Pritschenwagen und Busse „während der technischen Unterwegskontrolle auch hinsichtlich der Ladungssicherheit“ kontrolliert werden.

Abschreckende Sanktionen

Dabei wird sichergestellt, dass „keine Gefährdung von Gesundheit,Leben, Sachwerten oder der Umwelt besteht“, sich die Ladung also „nur äußerst geringfügig“ bewegen, aber keinesfalls „aus dem Laderaum heraus“ oder „außerhalb der Ladefläche“ gelangen kann. Weiters schreibt das Papier vor, dass durch die Mitgliedsstaaten „wirksame Sanktionen für Verstöße“ festgelegt werden, die „verhältnismäßig und abschreckend“, aber „nicht diskriminierend“
wirken sollen. Auf gut Deutsch: Seit April werden in der EU leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht öfter und genauer unter die Lupe genommen sowie Vergehen härter geahndet.

Spezialfall Österreich?

Was das EU-Verkehrssicherheitspaket seit April länderübergreifend regelt, ist in Österreich schon seit knapp zehn Jahren als Vormerkdelikt definiert und in der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVo) sowie im Kraftfahrzeuggesetz (Kfg) geregelt. Der Umstand, dass seit 2005 mehr als 20.000 Fahrer wegen unzureichend gesicherter Ladung geahndet wurden und es sich um das dritthäufigste Vormerkdelikt überhaupt handelt, zeigt jedoch, dass das Bewusstsein für die richtige Ladungssicherung auch hierzulande noch stärker in den Köpfen verankert werden muss.

Lesen Sie den vollständigen Artikel: