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Flotte und Wirtschaft: Hält, wackelt und hat Luft


Das Thema Ladungssicherung korrekt zu erfüllen, kostet Zeit und somit auch Geld.
Interview von Johannes Mautner Markhof

Wie sieht eine perfekte Ladungssicherung aus Sicht des Gesetzgebers aus?
In der Gesetzgebung gibt es an mehreren Stellen Vorschriften zur Sicherung bzw. Verwahrung der Ladung. Der zentralste Text findet sich aber sicher im Kraftfahrgesetz unter § 101. Darin wird im Wesentlichen eine Sicherung der Ladung gefordert, die den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhält und einen sicheren Betrieb des Fahrzeuges gewährleistet. Zudem darf durch die Ladung auch niemanden gefährdet werden und sie darf Ihre Lage auch nur geringfügig verändern.

Lassen sich diese Vorgaben in der Praxis erfüllen oder bleibt da jede Menge Ermessensspielraum für die Exekutive übrig?
Im Einzelnen betrachtet ist natürlich jedes Ladegut sicherbar. Probleme treten in der Praxis vor allem dann auf, wenn unterschiedlich beschaffene Ladegüter gemeinsam auf einer Ladefläche transportiert und gesichert werden sollen. Die oft sehr verschiedenen Abmessungen und Beschaffenheiten der einzelnen Ladungsteile machen eine optimale Sicherung der Gesamtladung in manchen Fällen sehr aufwendig und kompliziert. Problematisch ist vor allem, dass bei Kontrollen nach wie vor unterschiedlich und nach unterschiedlichen Maßstäben bewertet wird. So kann es passieren, dass ein und der selbe Lkw bei der einen Kontrolle ungestraft weiterfahren darf, bei einer weiteren Anhaltung die Sicherung der Ladung jedoch beanstandet wird.

Gibt es schon Erfahrungswerte, wie viel Zeit im Transportgeschäft durch Ladungssicherung in Anspruch genommen wird?
Eine generelle Aussage ist kaum möglich, da die unterschiedlichen Transportgegebenheiten eine Vereinheitlichung nicht zulassen. Je nach Ladegut und Fahrzeug kann es aber schon mal eine oder zwei Stunden in Anspruch nehmen, die Ladung richtig zu sichern. Ein großes Problem sehe ich bei den gültigen Lenk- und Ruhezeiten. Leider wird bei diesen Bestimmungen nicht zwischen den verschiedenen Transportbereichen differenziert. So hat beispielsweise ein Lenker im
Verteiler- oder Baustellenverkehr die selben Zeiten einzuhalten wie ein Lenker im Fernverkehr. Eine maximale Tageslenkzeit von 10 Stunden ist in den meisten Fällen nicht mal theoretisch möglich, da ja auch nur maximal 10 Stunden gearbeitet werden darf. So ist die verpflichtende Rundgangkontrolle und die Sicherung der Ladung im legalen Zeitrahmen kaum möglich. Gerade hier wäre eine praxisorientierte Anpassung der Vorschriften längst überfällig.

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