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Berufskraftfahrer - ohne Weiterbildung drohen Strafen bis 5.000 Euro


Wer in Europa als Berufskraftfahrer im Güterbeförderungsgewerbe mit Fahrzeugen über 3,5 t unterwegs ist, muss bis zum 10. September 35 Stunden Weiterbildung absolviert haben. Der Weiterbildungs-Nachweis muss im Führerschein eingetragen sein und wird bei Kontrollen durch die Exekutive überprüft.

"Die Weiterbildungspflicht ist seit fünf Jahren bekannt. Trotzdem hat etwa ein Drittel der Betroffenen in Österreich, das sind ca. 15.000 Personen, die Weiterbildung noch nicht absolviert" schätzt Gerhard Blümel, Leiter der Berufsfahrer Akademie der ÖAMTC Fahrtechnik. Ohne Nachweis verliert man ab September 2014 die Berechtigung, im Güterbeförderungsgewerbe innerhalb der EU unterwegs zu sein.

Wer trotzdem fährt und erwischt wird, der zahlt. "Nach dem Güterbeförderungsgesetz droht dem Fahrer eine Geldstrafe bis zu 726 Euro. Der Zulassungsbesitzer, also in der Regel der Unternehmer, kann wegen Verstoßes gegen das Kraftfahrgesetz mit bis zu 5.000 Euro belangt werden", warnt der Experte.

Für alle, die die Weiterbildung noch nicht absolviert haben, ist es allerhöchste Zeit, um die Kurse zu absolvieren.

Weitere Infos zu den Änderungen und zur Weiterbildung finden Sie unter
http://www.oeamtc.at/berufskraftfahrer-weiterbildung