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Änderung im Führerscheingesetz


Neuerungen beim Ziehen von Anhängern:

Auf Grund der mit 19. Jänner 2013 in Kraft getretenen EU – Führerscheinrichtlinie ändern sich auch in der Führerscheinklasse E (Anhänger) zu B (PKW) nun ein paar Regelungen. (EzB).

Eine Erleichterung für all jene, die bisher beim Ziehen von schweren Anhängern nur geringfügig über die 3,5 t Grenze kamen. Bisher musste in diesem Fall der Führerscheintyp E zu B erworben werden. Diese Regelung betrifft vor allem jene Fahrzeuglenker, die mit Ihrem Fahrzeug einen schweren Anhänger ziehen wollen und das Gesamtzuggewicht von 4250 kg nicht überschreiten.

Um dieser Änderung auch gerecht zu werden bedarf es lediglich einer 7 stündigen Ausbildung. Ein aufwändiger Besuch eines Arztes sowie eine zermürbende Prüfung sind nicht erforderlich. Nach dem Besuch einer Ausbildung lassen Sie sich den Code 96 in Ihrem Führerschein eintragen.

Die genaue Regelung können Sie unter http://www.sicher-transportieren.at/gesetze-normen nachlesen.