Ing. Konrad Rainer Posts: 14 | Für Propangasflaschen geht es grundsätzlich sehr einfach. Wobei man unterscheiden muss, ob der Transport rein privat erfolgt (also als z.B. Camper) oder mit einem Firmenfahrzeug. Privat (Camper): Sie dürfen die Flaschen ohne weitere besondere Vorschriften befördern. Lediglich einen Punkt MÜSSEN Sie auf jeden Fall beachten. Die Flaschen müssenso gesichert sein, dass ein Ausfließen des Gases auf jeden Fall verhindert wird. Also am besten abgeschlossen und das Ventil zugedreht und geschützt. Die Flasche sollte ambesten mit Gurte an eine feste Einrichtung gebündelt sein. Mit Firmenwagen: Auch hier gäbe es eine Erleichterung (Handwerkerregel), die wir aber nicht empfehlen. diese birgt manche Gefahr und kann so zu Strafen führen. Deshalb empfehlen wir hier die MENGENFREISTELLUNG nach 1.1.3.6 Wenn Sie diese beachten, gilt bezüglich Sicherung der Flaschen das gleiche wie vorher beschrieben. Sie müssen jetzt nur noch einen2kg Feuerlöscher mitführen, eine Taschenlampe und einBeförderungspapier. Dieses müssen Sie allerdings nach genauen Richtlinien erstellen. Dazu empfehlen wir Ihnen einen professionellen GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN zu befragen, welcher dieses dann speziell für Sie anfertigt. Einwenig genaueres können Sie dazu auch unter http://www.sicher-transportieren.at/gesetze-normen-gefahrgut nachlesen Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben. Aufgrund einer Erkrankung kam es bei uns zu einer Verzögerung, wofür wir uns entschuldigen möchten. Das Moderatorenteam |