Ing. Konrad Rainer Posts: 14 | Das wäre schön um wahr zu sein. Das Gesetz fordert, dass die Ladung so um Fahrzeug verwahrt wir, dass der sichere Betrieb des Fahrzeuge sichergestellt ist – z.B. kann durch Verrutschen der Ladung das Fahrzeug ins Schleudern kommen. Weiters darf die Ladung den Laderaum nicht verlassen und niemand gefährden.
Bei sehr leichten Ladegütern und geschlossenen Fahrzeugen könnte dies sehr schnell der Fall sein – auf offenen Fahrzeugen ist aber gerade dies sehr gefährlich. Gehen Sie folgendermaßen vor: Überlegen Sie was die von Ihnen auf das oder in das Fahrzeug eingebrachte Ladegut alles „anstellen“ kann – und dann kommen Sie sicherlich sehr schnell zur Überzeugung, dass es ohne entsprechender Maßnahme nicht funktioniert – also es MUSS die Ladung gesichert werden – zur Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer und andererseits zur Sicherheit für das Ladegut bzw. natürlich auch den Fahrer und die Ver- bzw. Entlader.
Mit besten Grüßen, Konrad Rainer |